Kursnummer | 10802RA |
Dozentin |
Gudula Kruse |
Datum | Mittwoch, 09.10.2024 18:00–19:30 Uhr |
Gebühr | 6,00 EUR |
Ort |
Julia-Koppers-Gesamtschule
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Vorsorgevollmachten in der Form von Generalvollmachten sind vielen Menschen bekannt. Sie sind für Zeiten bestimmt, in denen ein Vollmachtgeber keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Doch nur wenige wissen: Als Vorsorgeinstrumente können sie auch über den Tod hinaus erteilt werden und sind weiterhin wirksam, wenn der Vollmachtgeber verstorben ist. Der / die Bevollmächtigte, ob enger Nachkomme oder anderweitig Vertraute, bleibt somit im Sinne der / des Verstorbenen handlungsfähig. Bedeutend ist dies vor allem bei Immobiliengeschäften oder Bankangelegenheiten. Hierüber und zu den Gesetzesänderungen zum 01.01.2023 wird vorgetragen.
Patientenverfügungen dienen als Instrument der Selbstbestimmung. Damit dieser Anspruch eingelöst werden kann, bedarf es einer guten Informationsgrundlage, wozu dieser Vortrag beitragen möchte.